Allgemeine Nutzungsregelungen

Allgemeine Nutzungsregelungen 


Miet- und Nutzungsbedingungen der mobilen Fasssauna/des mobilen Whirlpools inkl. Anhänger

 

  1. Vertragsgegenstand

         Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Nutzungszwecken die mobile Fasssauna/den mobilen Whirlpool inkl. Anhänger.

   

     2. Benutzung des Mietobjekts

         Der Mieter darf den Anhänger nicht an Dritte übergeben, die nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, es sei denn, der Vermieter erteilt vorher            schriftlich seine Zustimmung. Die Nutzung der Mietsache ist ausschließlich für den privaten Gebrauch (Freizeit) des Mieters gestattet.


     3. Pflichten des Mieters

  • Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln und die allgemeinen Nutzungsregeln, Warnhinweise und sonstigen Anweisungen des Vermieters zur sachgemäßen Nutzung zu beachten. Bei Unklarheiten hat sich der Mieter vor der Inbetriebnahme beim Vermieter über die korrekte Nutzung zu informieren.
  • Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung seiner Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden. Normale Abnutzungserscheinungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, fallen nicht in die Haftung des Mieters, insbesondere bei Verschleißteilen.
  • Mängel an der Mietsache sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Unterlässt der Mieter die Meldung, haftet er für Folgeschäden. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch nicht gemeldete Mängel an der Mietsache oder an anderen Sachen entstehen.
  • Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache am Ende der Mietzeit im Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat. Wird die Mietsache nicht fristgerecht zurückgegeben, ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren Tag die geltende Tagesmiete zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
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      4. Pflichten des Vermieters

        Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zur Verfügung zu stellen. Er              versichert, dass er zur Vermietung der Mietsache berechtigt ist.


    5. Allgemeine Nutzungsregeln für die mobile Fasssauna/den mobilen Whirlpool


      5.1. Gesundheitliche Eignung

        Die Nutzung der Sauna und des Whirlpools erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und der Nutzer. Bei gesundheitlichen Bedenken ist vorher          ein Arzt zu konsultieren. Die allgemeinen Saunaregeln sind während der Nutzung zu beachten.

 

      5.2. Saunaregeln

  •  Vor Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
  • Es darf kein Schweiß auf das Holz gelangen, daher ist ein ausreichend großes Handtuch unterzulegen.
  • Rauchen, Essen und der Genuss von Alkohol in der Sauna sind untersagt. Alkoholhaltige Flüssigkeiten dürfen nicht auf den Saunaofen oder die Steine gegossen werden.
  • Saunaaufgüsse dürfen nur mit geeigneten Mitteln und verdünnt durchgeführt werden. Pro Aufguss sind maximal 3–4 Kellen zu verwenden.
  • Flüssigkeiten, die verschüttet werden, sind sofort aufzuwischen.
  • Bei übermäßiger Verschmutzung wird eine Reinigungsgebühr von 50,00 € erhoben.
  • Elektronische Geräte, Schmuck und andere hitzeempfindliche Gegenstände dürfen nicht in die Sauna mitgenommen werden.
  • Während der Nutzung darf das Mietobjekt nicht unbeaufsichtigt bleiben. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.

 

      5.3. Nutzung des Whirlpools

      Aus Sicherheits- und Hygienegründen ist die Nutzung des Whirlpools entweder unbekleidet oder ausschließlich in geeigneter     

     Badebekleidung gestattet. Badebekleidung darf keine Knöpfe, Reißverschlüsse, Nieten oder andere harte oder scharfe Bestandteile

     enthalten, die die Oberflächen des Whirlpools beschädigen könnten. Badebekleidung muss so beschaffen sein, dass sie keine Kratzer oder

     Schäden an den Materialien des Whirlpools hinterlässt. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ungeeignete Badebekleidung oder

     unsachgemäße Nutzung entstehen.


     6. Befeuerung des Ofens

  • Zur erstmaligen Befeuerung sind maximal 5–6 Holzscheite zu verwenden. Holz kann gegen einen Aufpreis beim Vermieter erworben werden.
  • Der Saunaofen darf während des Betriebs nicht berührt werden, außer zum Nachlegen von Holzscheiten. Es dürfen keine fremden Gegenstände, außer Holz, in den Ofen gelegt werden.
  • Der Saunaraum darf nicht über 100°C erhitzt werden. Überschreitet die Temperatur diesen Wert, ist die Tür zu öffnen, um eine Abkühlung herbeizuführen.
  • Das Feuer oder die Glut im Ofen darf nicht mit Wasser gelöscht werden.
  • Der Ofen und die Saunasteine dürfen nur vom Vermieter gereinigt und gewartet werden.


     7. Haftung des Mieters

     Der Mieter haftet während der gesamten Mietdauer für alle Schäden und Verluste, die an der Mietsache durch Dritte, unsachgemäße 

     Nutzung oder mangelnde Aufsicht entstehen.


     Im Falle eines durch die Versicherung gedeckten Schadens haftet der Mieter für die anfallende Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung ist

     vom Mieter zu tragen, unabhängig davon, ob der Schaden von ihm oder Dritten verursacht wurde.

     

     8. Rückgabe der Mietsache

     Die Mietsache ist nach Ablauf der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden

     dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert oder nach den erforderlichen Reparaturkosten in Rechnung gestellt.